Der Handel von neuen und gebrauchten Gütern, Fahrzeugen sowie Immobilien unter Privaten findet heute vorwiegend über Online-Marktplätze statt. Obwohl die Transaktionen mehrheitlich problemlos verlaufen, kommt es auf Online-Marktplätzen auch zu Betrugsfällen. Wenn die Vorgehensweisen der Kriminellen offengelegt werden, können die Betroffenen einen möglichen Betrugsversuch frühzeitig erkennen und verhindern.

Mit der aktuellen Kampagne «Zu schön, nicht wahr?!» sensibilisiert die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) gemeinsam mit den Online-Marktplätzen der SMG Swiss Marketplace Group AG (anibis.ch, Ricardo, tutti.ch, AutoScout24, MotoScout24, Car For You, ImmoScout24, Homegate) sowie den kantonalen und städtischen Polizeikorps die Bevölkerung für die verschiedenen Betrugsmaschen auf Online-Marktplätzen.

  • Anibis
  • Ricardo
  • Tutti
  • AutoScout24
  • MotoScout24
  • Car for you
  • ImmoScout24
  • Homegate

Allgemeine Betrugsmerkmale

Unter Betrug versteht man juristisch die Absicht, sich mit arglistiger Täuschung eines anderen unrechtmässig zu bereichern. Das gilt im Internet genauso wie im Offline-Leben. Die Betrügerinnen und Betrüger nutzen häufig Tricks, um ihre Opfer zu unüberlegten Handlungen zu verleiten, oder führen diese bewusst in die Irre. Oft berichten Betrugsopfer, dass sie ein ungutes Gefühl gehabt hätten. Es ist wichtig, auf solche kleinen Unstimmigkeiten zu achten und seinem Instinkt zu vertrauen. Folgende Merkmale können Alarmzeichen für einen Betrug sein:

Zu schön, nicht wahr?!

Wer den Zuschlag bei einer Kleinanzeige für Raritäten sofort erhält, sollte misstrauisch werden. Dasselbe gilt, wenn sich der vermeintliche Handelspartner um die ganze, oft kompliziert angelegte Transaktion kümmern will. Meist folgt dann die Forderung nach einer Anzahlung (Scheinware), der Artikel wird jedoch nie geliefert.

Zu billig, nicht wahr?!

Es werden Luxusprodukte, beliebte, rare oder von Lieferknappheit betroffene Artikel sowie auch besonders gesuchte oder attraktive Immobilien zu unrealistisch tiefen Preisen angeboten. Geliefert werden dann Fälschungen (gefälschte Markenartikel) oder die Lieferung, respektive die erhoffte Wohnung bleibt ganz aus (Scheinware).

Zu unbekannt, nicht wahr?!

Wenn sich jemand aus dem Ausland für Ihr Angebot auf dem Schweizer Online-Marktplatz interessiert oder sich ein Anbieter aus dem Ausland bei Ihnen meldet – unabhängig ob Immobilien, Fahrzeuge oder sonstige Güter –, ist das an sich noch nicht verdächtig, wenn auch ungewöhnlich. Wenn die interessierte Person die angebotene Ware aus irgendwelchen Gründen nicht selbst zeigen, abholen kann oder will und auf eine unbekannte Art von Abholdienst oder Geldübergabe besteht, sollten Ihre Alarmglocken läuten. Wenn Transaktionswege oder Lieferoptionen vorgeschlagen werden, von denen Sie noch nie etwas gehört haben, kann das daran liegen, dass es diese gar nicht gibt (Fake-Lieferdienste).

Zu grosszügig, nicht wahr?!

Wenn jemand mehr bezahlt, als gefordert wurde, oder bereit ist, für einen Lieferdienst hohe Gebühren zu übernehmen, ist das ein sicheres Anzeichen für Betrug (Scheinkäufer).

Zu simpel, nicht wahr?!

Einfache Passwörter verwenden oder bei allen Konten dasselbe Passwort einzusetzen, ist zwar sehr simpel und einfach, leider aber auch sehr nachlässig. Denn solche Konten bieten sich geradezu an, um von Betrügerinnen und Betrügern missbraucht zu werden (Datenmissbrauch).

Diese Merkmale gelten auch, wenn es nicht um Warenhandel geht. Mit einem Stelleninserat auf einem Kleinanzeigenportal, das viele Freiheiten, wenig Arbeitsaufwand und einen guten Lohn verspricht, sollen vielleicht Personen für Geldwäscherei – so genannte Money Mules – rekrutiert werden. Und ein Investitionsangebot, das eine hohe Rendite verspricht, ist selten seriös (Anlagebetrug).

Betrugsformen

Betrügerinnen und Betrüger sind oft sehr kreativ und flexibel und passen ihre Vorgehensweisen laufend an. Die folgenden Betrugsformen kommen dabei am häufigsten vor. Wichtig: Es gibt immer auch Abwandlungen davon oder Kombinationen von verschiedenen Betrugsformen.

Scheinware

Bei Angeboten mit Scheinware handelt es sich um vermeintlich seriöse Verkäuferinnen oder Verkäufer, die gegen Vorauszahlung interessante Produkte, Fahrzeuge oder Immobilien anbieten, in deren Besitz sie jedoch nicht sind und die sie nie liefern. Je nach Plattform sind folgende Betrugsmerkmale typisch:

  • Scheinware und Scheinfahrzeuge auf Kleinanzeigenportalen (tutti.ch, anibis.ch, AutoScout24, MotoScout24 und Car For You): Hier werden Artikel und Fahrzeuge zu einem sehr attraktiven Preis angeboten. Die Kaufinteressierten und potenziellen Opfer erhoffen sich ein Schnäppchen und werden im persönlichen Kontakt zugleich zeitlich unter Druck gesetzt, weil es das Angebot anscheinend nur einmal gibt. Wer sich nicht sofort entscheidet, riskiert, dass jemand anderes schneller ist. Diese Situation wird von den Betrügerinnen und Betrügern absichtlich herbeigeführt. Sie wissen, dass die wenigsten zuerst noch überprüfen werden, ob alles seriös oder vertrauenswürdig ist. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer gebeten, das Geld im Voraus zu überweisen. Die Ware wird jedoch nie geliefert bzw. das Fahrzeug nie übergeben und die bereits einbezahlte Summe wird natürlich nicht zurückerstattet. Teilweise werden bei der Transaktion auch gleich die Kreditkartendaten gestohlen (Phishing).
  • Scheinware auf Online-Marktplätzen (Ricardo): Auch hier werden hochpreisige und populäre Produkte angeboten – meist zu einem unrealistisch tiefen Fixpreis, mit dem Ziel, dass die Angebote rasch verkauft werden. Oft hängt diese Betrugsform auch mit neu erstellten oder missbräuchlich verwendeten, bereits bestehenden Benutzerkonten zusammen. Nach dem Kauf werden die Käuferinnen und Käufer dazu gedrängt, die Ware sehr rasch zu bezahlen, – zum Teil auch auf ausländische Bankkonten an Kontoinhaber, deren Namen nicht mit dem Marktplatz-Benutzerkonto übereinstimmt. Eine persönliche Abholung der Ware wird grundsätzlich abgelehnt. Der bezahlte Artikel wird dann nie geliefert.
  • Scheinware auf Immobilien-Portalen (Homegate, ImmoScout24, Acheter-Louer und weiteren): Hier werden Immobilien zu einem ungewöhnlich attraktiven Preis angeboten. Die Vermieter melden sich dann aber aus plausiblen Gründen aus dem Ausland. Als Vorbedingung für die Besichtigung soll die geforderte Kaution vorab überweisen werden. Die Wohnung existiert bei diesem Vorschuss-Betrug jedoch gar nicht und das Geld ist weg. Gerade an Orten mit einer hohen Nachfrage werden so Wohnungssuchende ausgenutzt, die Art des Angebots kann dabei variieren: Miet- und Kaufobjekten, öfters aber auch mit Ferienwohnungen, befristet genutzten Appartements oder WG-Zimmer. Teilweise werden Wohnungssuchende dabei auch auf gefälschte Websites geleitet, welche dem gefälschten Bild des super Angebots zusätzliche vermeintliche Legitimität verleihen.

Gefälschte Markenartikel

Das Vorgehen ist hier ähnlich wie bei der Scheinware und kommt vor allem auf Kleinanzeigeportalen und Online-Marktplätzen von gebrauchten Waren wie anibis.ch, tutti.ch sowie Ricardo vor: Markenartikel werden zu sehr attraktiven Preisen angeboten und müssen im Voraus bezahlt werden. Das Opfer erhält dann jedoch nur eine Kopie des Markenartikels. Von diesem Vorgehen gibt es auch eine Käufervariante: Der Verkäufer schickt tatsächlich den Markenartikel, der betrügerische Käufer behauptet dann jedoch, er habe eine Kopie erhalten.

Stop Piracy beschreibt verschiedene Möglichkeiten, eine Fälschung zu erkennen.

Scheinkäufer

Auch als Verkäufer resp. Verkäuferin ist Vorsicht geboten. Bei der Variante des «Scheinkäufers» meldet sich ein betrügerischer Käufer oder eine betrügerische Käuferin, die meist einen teuren Artikel erwerben möchten, wie beispielsweise ein Fahrzeug. Der betrügerische Käufer oder die betrügerische Käuferin gaukelt vor, im Ausland zu leben und das Fahrzeug deswegen nicht besichtigen zu können. Er oder sie sei aber interessiert und sendet dem Verkäufer resp. der Verkäuferin einen gefälschten, in der Regel schlecht leserlichen Zahlungsbeleg oder eine gefälschte Bestätigung einer Banküberweisung. Sobald das Fahrzeug übergeben wurde, bricht der Kontakt ab. Das Geld trifft nie ein. Eine dreistere Variante des Scheinkaufs ist der Kaufbetrug mit Differenz-Zahlung. Hier bezahlt der Käufer scheinbar zu viel und bittet den Verkäufer, die Differenz zurück zu erstatten. Allerdings wird die vermeintlich erste Überbezahlung nie ausgelöst. Eine weitere Variante ist, dass der Betrüger resp. die Betrügerin behauptet, die Überweisung sei blockiert und werde erst freigegeben, wenn der Verkäufer gewisse Spesen übernimmt. Der Verkäufer verliert hier nicht nur seine Ware, sondern auch sein Geld.

Fake-Lieferdienste auf Kleinanzeigenportalen

Bei dieser Betrugsform meldet sich eine interessierte Person auf eine Kleinanzeige beim Verkäufer bzw. bei der Verkäuferin und erklärt, dass sie die Ware nicht selbst abholen kann, meist weil sie sich zu weit weg befindet. Die interessierte Person schlägt vor, die Transaktion über einen Lieferdienst abzuwickeln. Der oder die Verkäufer/in muss entweder eine Gebühr im Voraus zahlen, welche er oder sie danach wieder zurückerhalten soll (Vorschussbetrug), oder es wird gefordert, die Kreditkartendaten beim vermeintlichen Lieferdienst einzugeben (Phishing).

  • Es gibt auf Kleinanzeigenportalen KEINE offiziell unterstützten Lieferdienste und auch keine Kooperationen mit der Post oder mit DHL!
  • Die Post übernimmt KEINE Geldtransaktionen an der Haustüre!

Vorschussbetrug

Die Betrügerinnen und Betrüger bitten den Verkäufer unter einem Vorwand wie anfallende Transportgebühren oder zuviel einbezahltes Geld für eine Ware um einen Vorschuss. Das Geld wird aber nie zurückbezahlt und an der Ware ist der vermeintliche Käufer nicht interessiert. Selbes kommt bei betrügerischen Immobilieninseraten vor, indem für die Besichtigung eine Kaution hinterlegt werden muss, wobei die angebotene Wohnung gar nicht existiert.

Datenmissbrauch

Kriminelle greifen auf bestehende Benutzerkonten zu und nutzen diese für betrügerische Angebote. Insbesondere Konten mit schwachen Passwörtern oder die für mehrere Plattformen verwendet werden, können schnell missbraucht werden. Dasselbe gilt für Konten, deren Daten im Vorfeld via Phishing abgefangen wurden. Alternativ werden neue Benutzerkonten erstellt und mit Ausweiskopien verifiziert, welche die Ausweishalter im Voraus nichtsahnend an Unbekannte ausgehändigt haben. Anschliessend werden mit diesem Konto betrügerische Angebote aufgeschaltet. Die Betrüger verstecken sich so hinter dem Namen eines positiv bewerteten Anbieters und gaukeln Vertrauenswürdigkeit vor. Lesen Sie unter “Was kann ich tun?”, wie Sie Ihre Konten schützen können.

Rechtslage

Die verschiedenen Formen der Vermögensdelikte könnten je nach konkreter Sachlage unter folgende Artikel des Strafgesetzbuches fallen:

Da Betrug ein Offizialdelikt ist, ermittelt die Polizei in Betrugsfällen, sobald sie davon Kenntnis hat. Meistens erfolgen die Tatbestände in Zusammenhang mit anderen Verstössen gegen das Strafgesetzbuch, wie zum Beispiel:

Was tut die Polizei?

Bei Internetdelikten ist es für die Polizei schwierig, die Täterschaft zu fassen, da diese ihre digitalen Spuren oft gut verwischen und oft aus dem Ausland operieren, aus Ländern ohne funktionierende Rechtshilfe. Dennoch sollte jeder Betrug und auch jeder Betrugsversuch angezeigt werden. Die Polizei hat diverse technische Möglichkeiten und längst nicht alle Betrügerinnen und Betrüger verfügen über das nötige Wissen, um ihre Delikte im Internet ausreichend zu verschleiern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite «Betrug».

Was kann ich tun?

Falls Sie Opfer eines Onlinemarktplatzbetrugs wurden:

  • Informieren Sie umgehend Ihre Bank, die Empfängerbank und den Online-Marktplatz.
  • Nutzen Sie den Käuferschutz, falls der betroffene Online-Marktplatz einen solchen anbietet.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Kantonspolizei Ihres Wohnkantons und nehmen Sie alle verfügbaren Unterlagen mit.
  • Ändern Sie Ihr Passwort bei Ihrem Benutzerkonto sowie auch bei Ihrem E-Mail Konto, falls Ihr Konto missbraucht wurde.
  • Falls Sie Opfer eines Betrugs wurden, können Sie zur Prävention beitragen, indem Sie den Vorfall nicht nur der Polizei schildern, sondern Ihr Erlebnis auch Ihrem persönlichen Umfeld erzählen. So sensibilisieren Sie Bekannte und Verwandte, damit diese nicht auch auf einen Betrug hereinfallen.

Damit Sie nicht Opfer von Onlinemarktplatzbetrug werden:

  • Achten Sie genau auf die Beschreibung und die Bilder des Angebots sowie auf die sprachliche Qualität und die Rechtschreibung im Angebot und der Kommunikation. Einwandfreie Sprachkenntnisse alleine sind aber kein Garant für seriöse Absichten. Auch können zu allgemeine Bilder oder beispielsweise ausländische Steckdosen bei Immobilien ein Hinweis auf betrügerische Angebote sein. Zudem enthalten sie oft Telefonnummern, E-Mail-Adressen, seltsame Formulierungen und Wortwahl durch maschinelle Übersetzung. Sollte Ihnen auffallen, dass bei Angeboten verschiedener Plattformen die gleichen Bilder verwendet werden, die Sprache oder der Standort der Verkäufer jedoch abweicht, melden Sie die Angebote beim Kundendienst des entsprechenden Marktplatzes.
  • Fragen Sie beim Anbieter nach, wenn ein Verkaufs- oder Mietpreis unverhältnismässig tief ist und bitten Sie ihn um einen Kaufbeleg oder sonstige Nachweise. Bewahren Sie die Echtheitsbestätigung zu einem Markenartikel als späteres Beweismaterial auf. Prüfen Sie erhaltene Belege genau auf allfällige Fehler und Widersprüchlichkeiten, beachten Sie dabei Details wie Datum, Adressen, Bezeichnungen und allgemein den Aufbau bzw. die Gestaltung.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie nicht auf dringende Transaktionsforderungen ein. Versenden Sie nie persönliche Dokumente wie Ausweiskopien an Käufer bzw. Verkäufer. Seien Sie auch skeptisch wenn diese bereitwillig an Sie versendet werden.
  • Achten Sie auf das Profil Ihres Gegenübers, prüfen Sie sofern vorhanden, Bewertungen vergangener Transaktionen und alle vom Marktplatz zur Verfügung gestellten Kontaktangaben. Seien Sie skeptisch, wenn die Angaben auf Belegen abweichen oder Sie von abweichenden Telefonnummern kontaktiert werden. Rufen Sie bei Zweifel auf die beim Marktplatz gespeicherte Telefonnummern an und achten Sie auf den Gesprächsverlauf, Telefonate können helfen, sich ein besseres Bild vom Gegenüber zu machen.
  • Fragen Sie den Anbietenden nach der Möglichkeit einer persönlichen Abholung und prüfen Sie die Ware, respektive Immobilie vor Ort. Lassen Sie sich nicht nachträglich zu einer Vorauszahlung überreden, falls Barzahlung und Abholung angeboten wurden.
  • Bleiben Sie falls möglich auf dem Kommunikationskanal des Online-Marktplatzes und wechseln Sie sofern möglich nicht zu WhatsApp, E-Mail oder anderen unsicheren, nicht vom Marktplatz geprüften Kommunikationskanälen.
  • Seien Sie generell skeptisch gegenüber interessierten Personen aus dem Ausland, insbesondere bei ausländischen Bankkonten sowie WhatsApp-Nachrichten von Festnetznummern.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie auf ein abweichendes Bankkonto, welches nicht auf den Verkäufer lautet, einzahlen sollen.
  • Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Absenders. Denn der Name des Absenders (E-Mail Client) kann beliebig erstellt werden. Um die E-Mail-Adresse vom Absender zu überprüfen, müssen Sie in der E-Mail mit dem Mauszeiger über den Absender schweben und anschließend auf den kleinen Pfeil klicken, um das Kontaktfeld zu öffnen. Hier wird die E-Mail-Adresse angezeigt, von wo die E-Mail tatsächlich kam.
  • Klicken Sie auf keine Links, ohne vorher überprüft zu haben, wohin diese führen. Um die Links zu überprüfen, müssen Sie mit dem Mauszeiger über den Link schweben, so wird Ihnen die hinterlegte Adresse der Website angezeigt.
  • Setzen Sie auf bewährte Transaktionsmittel von anerkannten Finanzdienstleistern.
  • Überweisen Sie keine Beträge via Twint-QR-Code oder Zahlen-Code an Ihnen unbekannte Privatpersonen.
  • Vertrauen Sie keinen Zahlungsbelegen. Versenden Sie verkaufte Artikel erst, wenn die Zahlung nachweislich auf Ihrem Konto eingegangen ist.
  • Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Ihnen eine oder mehrere verdächtige Punkte auffallen, geben Sie eine Prüfung beim Kundendienst in Auftrag oder fragen Sie bei der SKP nach.
  • Schliessen Sie Benutzerkonten auf Plattformen, die Sie nicht mehr benutzen.
  • Verwenden Sie einzigartige und starke Passwörter und für jedes Benutzerkonto ein anderes. Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang ein Passwort-Manager.
  • Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre Angaben bei externen Datenpannen veröffentlicht wurden, z.B.: haveibeenpwned.com.
  • Achtung bei Job-Angeboten (sei es bei Inseraten von Dritten oder bei Angeboten zum eigenen Suchinserat), welche mit Arbeiten für andere Plattformen werben.
  • Berücksichtigen Sie die S-U-P-E-R-Tipps zur Cybersicherheit.

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